Quellenangabe
Nach § 63 UrhG muss bei Übernahme von fremden
Informationen/Medien ein Quellennachweis angegeben werden.
Dieser Anforderung, sofern der Erst-Herausgeber mir bekannt ist, komme ich
mit dieser Quellenangabe nach!
Die hier zum Teil gezeigten Informationen (Bilder, Fotos, Grafiken, Musik, Texte,
Sounds und Softwareprogramme) sind teilweise von fremden Herausgebern
übernommen worden. Diese bleiben das Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer.
Sollte ich dennoch gegen ein Urheberrecht (Copyright) versehentlich
verstoßen, so teile es mir bitte per
mit!
Stand:
05.03.08
|